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   SG Düsseldorf, 06.01.2016 - S 2 KA 333/14   

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https://dejure.org/2016,1125
SG Düsseldorf, 06.01.2016 - S 2 KA 333/14 (https://dejure.org/2016,1125)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.01.2016 - S 2 KA 333/14 (https://dejure.org/2016,1125)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - S 2 KA 333/14 (https://dejure.org/2016,1125)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Abrechnungen der Honorarforderungen der Vertragsärzte durch die KV

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 15/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Komplexleistung für die Betreuung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.01.2016 - S 2 KA 333/14
    Für die Auslegung vertragsärztlicher Vergütungsbestimmungen ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (zuletzt BSG, Urteil vom 11.02.2015 - B 6 KA 15/14 R - m.w.N.) in erster Linie der Wortlaut der Regelungen maßgeblich.
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.01.2016 - S 2 KA 333/14
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Kassenärztliche Vereinigung den gesamten Honorarbescheid für ein Quartal allein wegen der Unrichtigkeit der Abrechungssammelerklärung aufhebt (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R -).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.01.2016 - S 2 KA 333/14
    Eine nachträgliche sachlich-rechnerische Berichtigung scheidet aus, wenn eine Frist von vier Jahren seit Erlass des betroffenen Honorarbescheides abgelaufen ist (BSG, Urteil vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R -).
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ermächtigte Hochschulambulanz keine

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.01.2016 - S 2 KA 333/14
    Die Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen des Vertragsarztes zielt auf die Feststellung, ob die Leistungen rechtmäßig, d.h. im Einklang mit den gesetzlichen, vertraglichen und satzungsrechtlichen Vorschriften des Vertragsarztrechts - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - erbracht und abgerechnet worden sind (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R - m.w.N.).
  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 50/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - fehlerhafte Honorarzahlung ohne Berücksichtigung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.01.2016 - S 2 KA 333/14
    Eine nach den Bestimmungen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung rechtmäßige (Teil-)Rücknahme des Honorarbescheides mit Wirkung für die Vergangenheit löst nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X eine entsprechende Rückzahlungsverpflichtung des Empfängers der Leistung aus (BSG, Urteil vom 28.08.2013 - B 6 KA 50/12 R -).
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 20/09 R

    Zulässigkeit der Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.01.2016 - S 2 KA 333/14
    Bei verständiger Auslegung der angefochtenen Entscheidung der Beklagten soll diese Ärztin auch nicht mit Rückforderungen belastet werden (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 20/09 R - RdNr. 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2005 - L 11 KA 83/04

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.01.2016 - S 2 KA 333/14
    Insofern gibt es grundsätzlich keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine in bestimmten Fällen implausibel oder fehlerhaft abgerechnete Leistung damit automatisch auch in allen anderen Fällen implausibel oder fehlerhaft ist (LSG NRW, Urteil vom 22.06.2005 - L 11 KA 83/04 -).
  • SG Düsseldorf, 08.07.2015 - S 2 KA 432/13

    Anforderungen an sachlich-rechnerische Berichtigungen im Rahmen der

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.01.2016 - S 2 KA 333/14
    Auch der Gutachter L, der in Parallelverfahren gehört worden war (vgl. das Urteil der erkennenden Kammer vom 08.07.2015 - S 2 KA 432/13 -), sieht die Codierung der OPS 5-830.2 als missverständlich an, weil im EBM vom 01.01.2008 versäumt worden sei, in die Legende der OPS 5-830.2 den klarstellenden Zusatz "offene" Facettendenervation aufzunehmen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 11 KA 82/14

    Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen (hier GOP 31102 und 31103)

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.01.2016 - S 2 KA 333/14
    Da die Ärzte somit ein grundsätzliches Verständnis von der Abrechnungsfähigkeit der Facettendenervationen deutlich machen, durfte die Beklagte davon ausgehen, dass die aus ihrer Sicht bestehenden Abrechnungsfehler auch in sämtlichen anderen Quartalen und bei allen behandelten Patienten vorhanden waren, und durfte deshalb rechtsfehlerfrei das aus der Besprechung von 38 Fällen gewonnene Ergebnis auf alle Behandlungsfälle und Quartale übertragen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 11.03.2009 - L 11 (10) KA 3/07 - Beschluss vom 17.02.2015 - L 11 KA 82/14 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2009 - L 11 (10) KA 3/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 06.01.2016 - S 2 KA 333/14
    Da die Ärzte somit ein grundsätzliches Verständnis von der Abrechnungsfähigkeit der Facettendenervationen deutlich machen, durfte die Beklagte davon ausgehen, dass die aus ihrer Sicht bestehenden Abrechnungsfehler auch in sämtlichen anderen Quartalen und bei allen behandelten Patienten vorhanden waren, und durfte deshalb rechtsfehlerfrei das aus der Besprechung von 38 Fällen gewonnene Ergebnis auf alle Behandlungsfälle und Quartale übertragen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 11.03.2009 - L 11 (10) KA 3/07 - Beschluss vom 17.02.2015 - L 11 KA 82/14 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 49/13

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung des Honorars aus vertragsärztlicher

    Diese Leistungen sind nicht in den Anh 2 zum EBM aufgenommen worden und können deshalb auch nicht über die Ziff 31131 EBM abgerechnet werden (vgl SG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juli 2015 - S 2 KA 432/13 - juris Rn 31 ff; Urteil vom 6. Januar 2016 - S 2 KA 333/14, juris Rn 23 ff) .
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